Alles Gute für das Jahr 2012
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen alles Gute, Gesundheit, Glück und Erfolg im Jahr 2012!
Ausbildungsplatz
Auszubildenden Elektroniker/in Energie- und Gebäudetechnik
Bitte bewerben Sie sich!
Bewerbungsschreiben
Tabellarischer Lebenslauf
Kopie des letzten Schulzeugnisses
Bescheinigungen von Praktika oder Kursen (Kopien)
Stellenangebot
Wir stellen per sofort und unbefristet ein:
Elektroniker/in Energie- und Gebäudetechnik (Geselle)
mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem Handwerksbetrieb
möglichst mit Führerschein Kl. B (3)
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Bewerbungsschreiben
Tabellarischer Lebenslauf
Kopie des letzten Schulzeugnisses
Gesellenbrief (Kopie)
Bescheinigungen von Praktika oder Kursen (Kopien)
Auftrag
» Ab sofort können Sie Aufträge hier ganz einfach erteilen
Bitte drucken Sie sich die entsprechenden Vordrucke aus, füllen diese sorgfältig aus und senden Sie unterschrieben an uns zurück.
Was erwarten Sie von Ihrem Elektriker?
Elektro-Installation ist unser Handwerk.
Wir planen und installieren Anlagen für die elektrotechnische Versorgung von Gebäuden.
Wir setzen Ihre Elektroinstallation instand. Wir beheben Fehler in Ihrer elektrischen Anlage.
Wir liefern und montieren Elektro-Installations- und Schaltermaterial, Leuchten, Tür- und Telekommunikationsanlagen und Satellittenzubehör.
Wir errichten EDV-Datennetzwerke.
Entspricht Ihre Elektroinstallation Ihren Wünschen, Anforderungen und Bedürfnissen?
Wir haben viele Ideen für
◊ barrierefreie
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◊ seniorengerechte Elektroinstallation.
Möchten Sie nicht auch nie mehr im Dunkeln nach dem Schalter suchen müssen?
Träumen Sie nicht auch davon, Ihre Stehlampe vom Sessel aus einschalten und dimmen zu können?
Ihren Ferneseher bedienen Sie schließlich schon lange mit Fernbedienung.
Wollten Sie nicht immer schon mal wissen, wer vor Ihrer Haustür steht, ohne fragen zu müssen?
Ist es Ihnen morgens warm genug im Bad?
Wir können Ihnen sagen, wie Sie nicht nur das ändern können …
Elektrotechniker können mehr!
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WANN UND WO GIBT´S DEN STEUERBONUS?
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des abgelaufenen Jahres beim Finanzamt ein. Der Steuerbonus wird dann rückwirkend mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet. » ...mehr...






